Coworking Weekly Pass Flex Terms & Conditions

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

mit brigk Digitales Gründerzentrum der Region Ingolstadt GmbH, Schloßlände 26, 85049 Ingolstadt, Handelsregister B Amtsgericht Ingolstadt, HR B 8055

Stand 15.09.2022

§ 1 ALLGEMEINES

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die Vereinbarung (der „Servicevertrag“) zwischen brigk Digitales Gründerzentrum der Region Ingolstadt GmbH („brigk“) und dem im Verwaltungssystem "COBOT" hinterlegten Nutzer („Nutzer“). 

brigk bietet seine Serviceleistungen ausschließlich Unternehmern an. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Servicevertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, nachfolgend auch Kunde oder Nutzer genannt, finden keine Anwendung. Das brigk widerspricht einer Anwendung der AGBs des Vertragspartners ausdrücklich.

§ 2 SERVICELEISTUNGEN

Der Dienstleister brigk bietet verschiedene Nutzungskategorien mit unterschiedlich umfangreichen Serviceleistungen an. Im Folgenden werden die Nutzungskategorien aufgelistet, die einzelnen Serviceleistungen beschrieben und die Zuordnung dargestellt.

(1) Nutzungskategorien

Founders Club-Member: Zugang zur Community, Einladung zu Workshops; derzeit nur auf Einladung.

Virtual: Das Recht, diverse Serviceleistungen inkl. der Geschäftsanschrift und des Coachings nutzen zu können.

Coworker: Das Recht, diverse Serviceleistungen inkl. der Geschäftsanschrift und des Coachings nutzen zu können, sowie eines Arbeitsplatzes, der dem Kunden im offenen Bereich und nach Verfügbarkeit zur Verfügung steht.

Residents: Das Recht, diverse Serviceleistungen inkl. der Geschäftsanschrift und des Coachings nutzen zu können, sowie eine nach einem Bewerbungs- und Auswahlprozess zur exklusiven Nutzung zugewiesen Tube, zu bekommen.

(2) Serviceleistungen

a) Das Recht die brigk Räumlichkeiten zu betreten und die der jeweils der Nutzungskategorie zugeordneten Flächen und Arbeitsplätze, sowie der Gemeinschaftsflächen zu nutzen. Gemeinschaftsflächen sind sämtliche Flächen innerhalb der brigk Räumlichkeiten, die nicht als Arbeitsplatz bzw. Büro zur ausschließlichen Nutzung durch einen anderen Kunden oder durch brigk selbst vorgesehen sind. Der Zugang erfolgt über ein elektronisches Zugangssystem bzw. nur zu den ausgewiesenen Servicezeiten.

b) Zugriff auf LAN- (nur Residents möglich) und WLAN-Internetdienste.

c) Drucken, Kopieren, Scannen und Faxen: Der Kunde kann den vorgesehenen Dienst (auf einer „fair use“ Basis) für gewerbliche Zwecke nutzen und erhält auf Anfrage die notwendigen Treiber bzw. App.

d) Nutzung der im Verwaltungssystem hinterlegten Adresse des Bürogebäudes als Geschäftsanschrift. Es werden entsprechend der Nutzungskategorie ggf. abschließbare Briefkästen in den Räumen des brigk zur Verfügung gestellt. Pakete können im üblichen Umfang während der regulären Servicezeiten durch eine beim Paketdienst hinterlegten Abstellgenehmigung des Bestellers, am brigk Paketablageort im Eingangsbereich zugestellt werden. Eine persönliche Annahme durch Mitarbeiter, sowie Haftung bei Vandalismus / Verlust, ist seitens dem brigk demnach ausgeschlossen.

e) Die Nutzung des Workshopraumes im 1. OG, der Konferenzraum im Wasserturm, sowie die CoBoxen sind kostenlos, zu reservieren und maximal 3 Stunden nutzbar. Ein Anrecht auf Nutzung besteht nicht. Die Nutzung des Design Thinking Raumes im Wasserturm, sowie des Trafohaus ist nicht kostenfrei, für Residents aber zu vergünstigten Konditionen buchbar.

f) Allen Nutzern stehen die Getränke des brigk Café zu den in COBOT hinterlegten Preisen zur Verfügung. Der Nutzer ist dabei verpflichtet, einen wahrheitsgemäßen Verzehr in COBOT zu dokumentieren. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls via COBOT.

g) Die Nutzer können auf Einladung an regelmäßig von brigk organisierten Netzwerkevents kostenfrei oder stark vergünstigt teilnehmen. 

h) Entsprechend der Nutzungskategorien erhalten die Nutzer Coaching und Beratung durch Experten und Mentoren aus dem brigk Netzwerk, insbesondere durch Experten eines Finanzierungsnetzwerkes und durch brigk organisierte Treffen.

i) Zusendung eines Newsletters.

j) Teilnahme am Kommunikationstool des brigk "Slack".

k) Zugang zum weitreichenden Netzwerk des brigk („Netzwerk“), insbesondere zu Gründern, Investoren, Dienstleistern und Partnern.

l) Vergünstigte Nutzung des brigk Makerspace in Form des ermäßigten Tarifs.

m) brigk behält sich vor, das Leistungspaket nach alleinigem Ermessen jederzeit zu ändern, Serviceleistungen zu ergänzen oder auszunehmen

(3) Zuordnung / Preismatrix / Preise / Preisliste

§ 3 Zugang

Generell wird dem Kunden der Zugang zum brigk Coworking-Space während der allgemeinen Servicezeiten: Mo.-Fr. von 9:00 – 17:00 ermöglicht. Nutzer mit Startup-Servicevertrag, CoworkerFixdesk Monthly oder CoworkerFlex Monthly, erhalten über das elektronische Zugangssystem die Möglichkeit eines 24 Stunden-Zugangs Mo- So. Notwendige Abweichungen, z.B. zum Erhalt der Mietsache werden dem Nutzer mit angemessener Frist im Voraus per E-Mail mitgeteilt.


§ 4 Nutzungsbeiträge und Entgelte

(1) Die monatliche Nutzungsgebühr ergibt sich aus der Nutzungskategorie. Dabei ist die Nutzung von Neben- und Gemeinschaftsflächen enthalten.

Die Nutzungsgebühr und gesetzlicher Mehrwertsteuer ist monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag des Monats kostenfrei an brigk Digitales Gründerzentrum der Region Ingolstadt GmbH oder an die von ihm zur Entgegennahme ermächtigte Person oder Stelle zu entrichten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes an. Im Fall des Verzuges kann brigk Digitales Gründerzentrum der Region Ingolstadt GmbH Verzugszinsen von 3% über dem Basiszinssatz verlangen.

Der Kunde ist verpflichtet brigk für die Zahlung der Nutzungsgebühr eine Einzugsermächtigung gemäß der Vorgabe im Verwaltungssystem zu erteilen. 

Die USt-ID-Nummer des brigk ist DE309409750.

(2) Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils vorschüssig fällig; eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Ansprüchen zulässig. Entscheidend dabei ist die Wertstellung der Zahlung.

Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die dem brigk infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines unbegründeten Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Nutzers.

(3) Der eingerechneten Betriebskostenpauschale liegt die Nutzung von büroüblichen Geräten zu Grunde. Insbesondere der Gebrauch von Geräten mit höherem Stromverbrauch (z.B. elektr. Heizlüfter) ist dem brigk unverzüglich zu melden. Betreibt der Nutzer Geräte mit höherem Stromverbrauch, kann brigk eine angemessene Erhöhung der Betriebskostenpauschale verlangen. Unterlässt der Nutzer diese Mitteilung, ist brigk berechtigt, die Höhe des Sonderverbrauchs zu schätzen und die Pauschale anzupassen. Der Nutzer ist verpflichtet, brigk die für die Schätzung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. 

(4) Der Nutzer verpflichtet sich, auf seine Kosten alle von brigk, von den Behörden und dem Nutzer selbst erlassenen Betriebs- und Sicherungsvorschriften sowie alle gegenwärtigen und zukünftigen Auflagen gewissenhaft einzuhalten und für deren Einhaltung zu sorgen. Alle für die Nutzung erforderlichen behördlichen Genehmigungen hat der Nutzer auf eigene Kosten einzuholen. Der Nutzer hat ebenfalls auf seine Kosten alle gegenwärtigen und zukünftigen behördlichen Auflagen zu erfüllen, welche im Hinblick auf seine spezielle Benutzung und Ausstattung durch ihn erlassen werden.

(5) Der Nutzer hat dafür zu sorgen, dass der bei ihm anfallende Müll entsprechend den gültigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen getrennt gesammelt wird, mindestens jedoch eine Trennung in Altpapier, Altglas, gelber Sack und sonstigen Müll erfolgt, und der Müll in die vom brigk hierfür jeweils zur Verfügung gestellten Sammelbehälter verbracht wird. Der Nutzer wird geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Müll bzw. zur Wiederverwertung von Müll treffen. brigk stellt Entsorgungsvorrichtungen nur für eine verkehrsübliche Müllmenge vergleichbarer Büroräume bereit. Die Entsorgung besonderen oder überdurchschnittlich großer Mengen Mülls ist Sache des Nutzers.

(6) Kommt der Nutzer seinen Verpflichtungen trotz zweimaliger Abmahnung nicht nach, so ist brigk berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Nutzers durchführen zu lassen.


§ 5 Vertragsbedingungen

(1) Laufzeit:

Die Laufzeit entspricht der im Verwaltungssystem hinterlegten Nutzungsperiode (siehe Tabelle unter AGB §2.3). Sie beginnt mit dem ersten Werktag des Monats, 11:00 Uhr.

(2) Übernahme der Arbeitsflächen:

Nutzer der Kategorie Coworker sind verpflichtet etwaige Beschädigungen vor der täglichen Nutzung dem brigk anzuzeigen. 

Die Übernahme der Tubes, Minitubes und Cubes im Falle der Nutzungskategorie Residents wird durch ein Übernahmeprotokoll schriftlich festgehalten. Der Nutzer verpflichtet sich dabei, bei Übergabe der Nische dem brigk schriftlich die Übernahme und die dabei getroffenen Feststellungen zu bestätigen. Das Protokoll ist Bestandteil dieses Nutzungsvertrages.

Etwaige bei der Übergabe festgestellte Mängel sind in der Aufzeichnung über die Übergabe aufzunehmen. brigk verpflichtet sich, festgestellte Mängel unverzüglich und in einem angemessenen Zeitraum zu beseitigen. In dieser Aufzeichnung nicht festgehaltene Mängel der Nische können nur dann geltend gemacht werden, wenn es sich dabei um Mängel handelt, die bei einer Begehung üblichen Prüfungsmethoden nicht feststellbar waren.

(3) Ordentliche Kündigung:

Der Servicevertrag Startups bedarf einer Kündigung von 3 Monaten.

Der Servicevertrag Coworker, bedarf einer Kündigungsfrist von 1 Monat. Bei einer nicht fristgerechten Kündigung, verlängert sich die Laufzeit automatisch um einen Monat.

Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt.

Gibt der Nutzer den Arbeitsplatz nicht fristgerecht heraus, haftet er gegenüber brigk für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.

Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für brigk insbesondere dann vor: 

- Wenn der Nutzer mit zwei monatlichen Gebühren nebst Zuschlägen ganz oder teilweise trotz Mahnung länger als sieben Tage im Rückstand ist. Zahlt der Nutzer den Rückstand innerhalb einer Frist von drei Tagen nach Empfang der fristlosen Kündigung, so wird diese unwirksam, nicht jedoch im Wiederholungsfalle. Im Wiederholungsfall kann brigk seine Kündigung rückwirkend zurücknehmen.

- Wenn der Nutzer seine Zahlungen einstellt.

- Hinsichtlich des Nutzers Sicherungsmaßnahmen nach § 21 Insolvenzordnung angeordnet sind.

- Gegen den Nutzer ein Verfahren nach der Insolvenzordnung eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt ist.

- Der Nutzer gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt.

(4) Ende der Vertragslaufzeit:

Die Laufzeit endet am letzten Werktag des letzten Monats der Laufzeit (Räumungszeit). Der Samstag zählt nicht als Werktag. Der Kunde hat am Räumungstag bis spätestens 17 Uhr seine persönlichen Gegenstände zu entfernen und den persönlichen Token sowie Schlüssen zurückzugeben.


§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Die Überlassung des Nutzungsrechts oder der damit verbundenen Leistungen an Dritte ist ausgeschlossen. Gäste dürfen sich temporär und in ständiger Gegenwart des besuchten Nutzers in den Gemeinschaftsflächen, allgemeinen Flächen, jeweiligen Tubes und den Minitubes im Kavalier Dalwigk, sowie dem Neubau des brigk aufhalten, müssen jedoch vom Nutzer in den öffentlich zugänglichen Flächen (Eingangsbereich / virtueller Empfang) im EG abgeholt werden.

(2) Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Nutzer berechnet.

(3) Der Kunde oder einer der Nutzungsberechtigten darf keine illegalen, rechtswidrige straf-, ordnungs- und sittenwidrige, rassistische, gewalttätige oder aggressive Handlungen vornehmen, oder unnötig Lärm verursachen oder andere belästigen.

(4) Nutzt ein Kunde einen Arbeitsplatz in der Nutzungskategorie Coworking ist er verpflichtet, seine persönlichen Sachen unverzüglich zu entfernen, wenn er die Bürofläche nicht nutzt. Die Verantwortung und die Haftung für seine persönlichen Sachen trägt allein der Kunde.

(5) Der Kunde hat brigk und den mit brigk verbundenen Einrichtungen Schadensersatz für alle Forderungen, Verbindlichkeiten und Kosten zu leisten, die durch Verletzung dieses Vertrags durch den Kunden, der Nutzungsberechtigten, Besucher oder durch seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen entstanden sind. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für alle durch Dritte begangene Handlungen und Schäden, wenn der Kunde, seine Nutzungsberechtigten oder seine Gäste diesen Dritten zum Betreten des Gebäudes veranlasst haben. Der Kunde haftet für das Verschulden der Nutzungsberechtigten, seiner Besucher, Lieferanten oder Dritter, die auf seine Veranlassung das Gebäude und die Räumlichkeiten betreten, wie für eigenes Verschulden (die „Kundenbezogene Person“). Der Kunde befreit brigk von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit einer Handlung oder Unterlassung einer Kundenbezogenen Person. Der Kund wird brigk und sämtliche mit brigk verbundene Unternehmen vollumfänglich von jeglicher Haftung und Kosten aufgrund etwaiger Ansprüche von Mitarbeitern oder Gästen oder Lieferanten freistellen, die im Zusammenhang mit Handlungen oder Unterlassungen von Kundenbezogenen Personen stehen.

(6) Für Schäden, die von einem Haustier des Kunden oder einer kundenbezogenen Person verursacht werden, ist der Kunde verantwortlich und haftbar.

(7) brigk übernimmt keine Verantwortung für Handlungen anderer Kunden. Im Falle einer Auseinandersetzung zwischen Kunden oder einer kundenbezogenen Person trifft brigk keine Verpflichtung zur Einmischung, Schlichtung, oder Freistellung irgendeiner Partei im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung. Der Kunde – auch im Namen der Nutzungsberechtigten – verzichtet unwiderruflich auf jegliche Ansprüche, die sich aus einer Handlung oder Unterlassung einer anderen Partei als brigk ergeben.

(8) Der Kunde ist während der Laufzeit des Dienstleistungsvertrags allein und auf seine Kosten verantwortlich für ausreichenden Versicherungsschutz, der 

(1) den Kunden und die Nutzungsberechtigten gegen Eigentumsverlust oder bei Eigentumsschäden und 

(2) Verletzungen von Kunden, Nutzungsberechtigten, Kundenbezogenen Personen oder andere Dritte an Leib, Leben und Gesundheit sowie 

(3) die Risiken einer vollständigen oder teilweisen Beschränkung des Gebrauchs oder des Zugangs zum Gründerzentrum bzw. der Nutzungsfläche versichert. 

brigk ist darüber hinaus nicht verpflichtet, sich über das Bestehen oder die Vertragsbedingungen der geforderten Versicherung zu vergewissern. 

(9) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Rechte, Pflichten und Verbindlichkeiten aus dieser Vereinbarung ganz oder teilweise an einen Dritten abzutreten oder einem Dritten die Nutzung der Büros oder irgendeiner anderen Dienstleistung zu gestatten, sofern nicht brigk vorher schriftlich zustimmt. Hiermit wird klargestellt, dass der Kunde nicht das Recht hat, jemand anderem das Büro oder Teile des Büros zur Nutzung, auch nicht teilweise, zu überlassen, sofern nicht brigk vorher schriftlich zustimmt. Es steht im alleinigen Ermessen von brigk die Zustimmung zu verweigern. Im Fall der Abtretung oder der Nutzungsüberlassung ohne Zustimmung von Kunde ist brigk berechtigt, den Vertrag unverzüglich zu beenden. Weitere Rechte und Ansprüche bleiben hiervon unberührt. brigk ist dagegen berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten und zu verpfänden, ohne dass dies der Zustimmung bedarf, sofern die aus dem Vertrag hergeleiteten Rechte des Kunden nicht beeinträchtigt werden. brigk informiert den Kunden im Fall der Abtretung.

(10) Der Kunde ist verpflichtet, bei Nutzung des Internet-Netzwerks das geltende Recht einzuhalten. Er ist insbesondere verpflichtet:

a. Das Internet weder zum Abruf noch zur Verbreitung sittenwidriger oder rechtswidriger Inhalte zu nutzen,

b. Keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich herunterzuladen, zu vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich zu machen,

c. Keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten.

d. Das Internetnetzwerk nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu benutzen.

(11) Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von brigk keine Bilder oder Abbildungen der Räumlichkeiten für Werbung, Veröffentlichungen oder sonstige Zwecke verwenden.

(12) Die Gemeinschaftsflächen sind sorgsam zu behandeln und zur vorübergehenden Nutzung ohne Beeinträchtigung anderer Kunden bestimmt. Der Kunde darf keine persönlichen Gegenstände oder Arbeitsmaterial in den Gemeinschaftsflächen aufbewahren oder zurücklassen.

(13) Der Kunde ist nicht berechtigt, Veranstaltungen in den Gemeinschaftsflächen ohne brigk vorherigen schriftliche Zustimmung zu veranstalten. Um eine solche Zustimmung zu erhalten, hat der Kunde brigk angemessen zu informieren und alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Gegebenenfalls kann brigk eine zusätzliche Nutzungsgebühr in Rechnung stellen.


§ 7 Pflichten zur Mitwirkung

(1) Gemäß dem Ziel des brigk ist eine Unterstützung der Geschäftsentwicklungen mit der Tätigkeit und den Leistungen des Zentrums verbunden. Daher verpflichtet sich der Nutzer an den Angeboten des brigk (Coaching, Workshops und Vernetzungsveranstaltungen) teilzunehmen. (Mitwirken ergänzen)

(2) Gemeinschaftsleistungen sind für das Gründerzentrum unerlässlich. Nur durch ein tätiges Mitwirken aller Nutzers (insbesondere Startups & Nutzer des Coworkingfixdesk), kann die Community und das darin implizierte Netzwerken innerhalb des brigk bestehen. Der Nutzer verpflichtet sich daher den vom brigk definierten Arbeiten (siehe Tabelle) in regelmäßigen Abständen nachzugehen. Unterschieden wird hierbei zwischen verpflichtenden und freiwilligen Tätigkeiten. Auf eine Befreiung von Gemeinschaftsleistungen gibt es keinen Rechtsanspruch.


(3) Der Nutzer darf den Coworking Space ohne schriftliche Einwilligung des brigk nur für seine eigene Tätigkeit im Bereich der Digitalwirtschaft nutzen. Die Rechte aus diesem Nutzungsvertrag dürfen nicht abgetreten, veräußert oder verpfändet wer-den.

(4) Der Nutzer ist ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung des brigk nicht berechtigt, die Gebäudefassaden für Werbezwecke zu benutzten sowie Werbeanlagen, Hinweisschilder und Firmenschriften an und auf dem Gebäude und Grundstück zu errichten bzw. anzubringen. 

(5) Das brigk ist teilweise durch eine Zuwendung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie finanziert. Daraus ergeben sich Auflagen, die das brigk an seine Nutzer weitergeben muss:

a. Der Nutzer verpflichtet sich zur gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit mindestens Logo, Firmenanschrift und Kurzbeschreibung (höchstens 500 Zeichen) bei Vertragsbeginn dem brigk zur Verfügung zu stellen.

b. Diese Informationen darf das brigk für die eigene Öffentlichkeitsarbeit verwenden und an das obengenannte Ministerium weitergeben. Das brigk wird diese Information DSGVO-konform speichern. 

(6) Kommt der Nutzer seinen Verpflichtungen trotz zweimaliger Abmahnung nicht nach, so ist der brigk berechtigt, den Nutzungsvertrag mit einer Frist von zwei Monaten zu kündigen.

§ 8 Rechte von brigk

(1) brigk darf Ausbesserungen, Instandsetzungen, bauliche Veränderungen, Wartungen und Reparaturen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes, des Arbeitsplatzes oder der Drucker und sonstiger Infrastruktur oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit den Nutzern, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung der Nutzer und keiner Fristsetzung.

(2) Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils vorschüssig fällig; eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Ansprüchen zulässig. Entscheidend dabei ist die Wertstellung der Zahlung.

(3) Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die dem brigk infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines unbegründeten Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Nutzers.

(4) Das brigk behält sich vor für überlassene Sachen wie Schlüssel/ Token oder Schließfächer eine nicht verzinste Kaution zu erheben.

§ 9 Gewährleistung, Haftung

(1) Der Nutzer haftet für alle durch ihn verursachten Schäden.

(2) In allen Fällen, in denen das brigk aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet das brigk nur, soweit den leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die Kardinalspflichten. Dies sind solche wesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist jedoch bei einer Verletzung von Kardinalspflichten auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

(3) Die Garantiehaftung nach § 536a BGB ist ausgeschlossen.

(4) Das brigk übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer verpflichtet sich im Rahmen der Nutzung der Leistungen des brigks, insbesondere unter Nutzung des W-Lans des brigks, alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße, egal ob gegenüber dem brigk oder Dritten zu unterlassen. Sofern das brigk von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, ist das brigk berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Nutzer das brigk von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ersetzt dem brigk die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass das brigk von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

(5) Das Gründerzentrum ist vom Nutzer so zu nutzen, dass durch Emissionen jeglicher Art Gefahren oder erhebliche Nachteile nicht entstehen. Emissionen sind auch alle Formen von Elektrosmog, soweit sie nicht unerhebliche nachteilige Auswirkungen haben. Der Nutzer hat auf eigene Kosten die Maßnahmen zur Vermeidung von solchen Emissionen und zwar sofort zu veranlassen. Im Übrigen ist er bei Verursachung von solchen Emissionen schadensersatz- und beseitigungspflichtig.

(6) Wenn Erschütterungen oder Geräusch verursachende Arbeitsmaschinen und -geräte oder sonstige Einrichtungen aufgestellt oder in Benutzung genommen werden, hat der Nutzer auf eigene Kosten alle erforderlichen Maßnahmen zur Vibrations- und Geräusch-Isolierung zu ergreifen. Der Nutzer hat ferner dafür zu sorgen, dass die baustatisch zulässige Belastung der Geschossdecke nicht überschritten wird. Brigk teilt dem Nutzer die baustatisch zulässige Belastbarkeit für die Flächen gesondert schriftlich mit.

(7) brigk haftet nicht für die Unberührtheit des Gründerzentrums von Emissionen Dritter. Ebenso ist bei Emissionen Dritter eine Minderung des Nutzungsgebühr ausgeschlossen. Soweit Beeinträchtigungen des Nutzers betroffen sind, verpflichtet sich brigk, seine diesbezüglich bestehenden Ansprüche gegen Dritte an den Nutzer abzutreten. 

(8) Die vorhandenen Leitungsnetze für Elektrizität und Wasser sind für eine verkehrsübliche Büronutzung ausgelegt und dürfen vom Nutzer nur in dem Umfange in Anspruch genommen werden, dass eine Überbelastung nicht eintritt. Einen Mehrbedarf kann der Nutzer durch Erweiterung der Zuleitungen auf eigene Kosten nach vorheriger schriftlicher Einwilligung durch das brigk decken. 

(9) Bei Störungen oder Schäden an den Versorgungsleitungen hat der Nutzer für sofortige Abschaltung zu sorgen und ist verpflichtet, das brigk oder seinen Beauftragten sofort zu benachrichtigen. Der Nutzer haftet für jeden Schaden aus der Verletzung der vorstehenden Bestimmung.

(10) Eine Veränderung der Energieversorgung, insbesondere eine Abänderung der Stromspannung, berechtigt den Nutzer nicht zu Ersatzansprüchen gegen dem brigk.

(11) Bei kurzfristiger Unterbrechung der Strom- und Wasserversorgung oder von Kom-munikationsverbindungen oder der Entwässerung durch einen nicht vom brigk zu vertretenden Umstand hat der Nutzer kein Minderungsrecht und keine Ersatzansprüche gegen dem brigk.


§ 10 DATENSCHUTZ

(1) Es kommt die Datenschutzerklärung des brigk, gemäß DS-GVO zur Anwendung.

(2) Die Räume des brigk können in den öffentlichen Bereichen durch Videokameras überwacht werden. Die Aufnahmen werden für 30 Tage vorgehalten und soweit sie nicht aus Sicherheitsgründen weiter benötigt werden, werden die Aufnahmen nach dieser Frist gelöscht. 

(3) Die Schließanlage des brigk registriert, welcher Schlüssel wann welche Tür geöffnet hat. Diese Daten werden ebenfalls nach 30 Tagen gelöscht, soweit sie nicht mehr benötigt werden. Die Protokollierung dient allein Sicherheitsgründen.


§ 11 De-Minimis

Die unter § 2 angebotenen Serviceleistungen werden aufgrund der staatlichen Förderung des brigk als beihilferelevanter Vorteil und deshalb als De-Minimis Beihilfe ausgereicht. Die Nutzer verpflichtet sind eine De-Minimis-Erklärung abzugeben. Das brigk erteilt im Gegenzug eine De-Minimis-Bescheinigung.


§ 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Der Betreiber ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Der Betreiber wird das Mitglied rechtzeitig über die Änderung durch das Verwaltungssystem unterrichten. Die Änderung gilt als vom Mitglied genehmigt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderung widerspricht oder den Vertrag kündigt. Der Betreiber ist im Falle des Widerspruchs des Mitgliedes zur fristgerechten Kündigung berechtigt. Der Betreiber wird in der Unterrichtung über die Änderungen auf die Möglichkeiten des Widerspruchs und der Kündigung, die Frist und die Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich eines unterbliebenen Widerspruchs, besonders hinweisen. 

Der Betreiber kann Erklärungen gegenüber dem Mitglied per E-Mail oder Brief an die Adresse übermitteln, die das Mitglied als aktuelle Kontaktdaten in seinem Mitgliederkonto angegeben hat.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Ingolstadt.

Stand: 15.09.2022

Cobot Terms & Conditions

Cobot is the web platform used by brigk to provide this website.

See Cobot Terms

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